Information für die Fahrgäste - Grundbedingungen für die Verwendung der Fahrkarte

 

Auf dem Gebiet der Hauptstadt der Slowakischen Republik Bratislava wird im öffentlichen Nahverkehr ein Zeittarifangewandt. Der Tarifsatz ist ein Leistungssatz in der Aufgliederung in einen Zeittarif (Fahrkarten für eine Reise mit der Zeitgültigkeit von 15 und 60 Min., SMS Fahrkarte 70 Min., Nachtverkehr 90 Min. und Touristenfahrkarten) und Zonentarif (voraus bezahlte Fahrkarte). Die 15 Min. Fahrkarte ist keine Umsteigefahrkarte, die sonstigen Fahrkarten sind Umsteigefahrkarten.

Die Fahrkarte für eine Fahrt, kombinierte Fahrkarte, Fahrkarte für eine limitierte Anzahl von Fahrten ist der Fahrgast verpflichtet vor dem Einsteigen in das Fahrzeug zu kaufen und sofort bei dem Einsteigen in das Fahrzeug in dem nächsten Fahrkartenentwerter zu entwerten. In die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte wird auch die Zeit der Fahrtunterbrechung, d.h. das Warten auf der Haltestelle auf die nächste Verbindung, einberechnet. Endet die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte während der Fahrt, so ist der Fahrgast verpflichtet eine weitere Fahrkarte zu entwerfen.

Eine nichtentwertete Fahrkarte oder eine Fahrkarte entwertet auf einer falschen Stelle der Fahrkarte ist ungültig.

In der Fahrplänen, veröffentlicht auf den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, ist die Zeit des Transports von der Einstiegs bis zur Zielhaltestelle, als auch die Tarifzone angegeben. Diese Angaben sind für die Beurteilung der Gültigkeit der Fahrkarte bei einer Kontrolle durch einen Fahrkartenkontrolleur verbindlich.

Die Zahlung bzw. der Zuschlag für das Nichtvorweisen eines gültigen Fahrdokuments dem Kontrolleur sind 50,- EURO. Zahlt der Fahrgast die Zahlung (den Zuschlag] direkt im Fahrzeug des öffentlichen Nahverkehrs dem Kontrolleur bar oder in einer Frist von 5 folgenden Arbeitstagen nach der Tariffeststellung in der Nachzahlungskasse DPB (Verkehrsbetrieb Bratislava), wird die Zahlungs-(Zuschlags-)höhe auf 40,- EURO gesenkt.

Die Tarifabfertigung der Fahrgäste zu kontrollieren sind nur die Besitzer der Kontrolleurabzeichen DPB, a.s. berechtigt, die mit dem Muster Nr. 1 identisch sind. Oder mit der Identifikationskarte des Kontrolleurs DPB, a.s., die mit dem Muster Nr. 2 identisch ist. Auf dieser Karte ist die Zeitgültigkeit angegeben. Der Kontrolleur ist verpflichtet auf Verlangen des Fahrgastes auch die Berechtigung vom DPB, a.s., vorzuweisen, die den Rundstempel und das Original der Unterschrift eines berechtigten Mitarbeiters der Gesellschaft beinhaltet.

Nach dem Bezahlen des Barbetrags von 40,- EURO ist der Kontrolleur verpflichtet dem Fahrtgast eine Bestätigung über das Bezahlen der Zahlung (des Zuschlages), identisch mit dem Muster Nr. 3, zu übergeben.

Notiz:
Am Samstag, Sonntag und an den Ruhetagen ist die Gültigkeit der 60 Min. Fahrtkarte auf 90 Minuten verlängert.

 

Wir wünschen Ihnen eine glückliche Reise!